Strand, Überwachter Strand

in BARNEVILLE-CARTERET

Plage de Barneville

Die Strände der Côte des Isles sind seit dem 20. Jahrhundert sehr beliebt, als das Baden im Meer dank der Eisenbahnverbindung Paris-Carteret einen Aufschwung erlebte.
Seitdem sind die Strände immer noch ein beliebtes Ausflugsziel für Jung und Alt, da sie durch die Kanalinseln vor den Wellen des Atlantiks geschützt und durch den Golfstrom erwärmt werden.
Der Strand von Barneville ist im Sommer sehr belebt und erfreut Familien und junge Leute. Neben der beeindruckenden Ausdehnung des Strandes bei Ebbe finden hier jedes Jahr zahlreiche Veranstaltungen statt.

„Am Strand von Barneville wird während der Sommermonate ein bewachter Badebereich mit einer maximalen Länge von 200 m und einer maximalen Breite von 100 m eingerichtet, der durch zwei identische rote und gelbe Flaggen mit Pfeilmarkierung und gelbe Kugelbojen gemäß dem diesem Erlass beigefügten Markierungsplan abgegrenzt ist. Der bewachte Badebereich ist in seiner Größe veränderlich, je nach punktuellen Gefahren und Wetterbedingungen :
– gelbe Flaggen, der Badebereich wird verkleinert ;
– rote Flaggen, die roten und gelben Begrenzungsflaggen werden eingezogen
-Die Abgrenzung des bewachten Badebereichs obliegt den Rettungsschwimmern, die für die Überwachung des Strandes zuständig sind.
Die Überwachung des Badebereichs erfolgt während der Öffnungszeiten der Rettungsstation des Strandes, die per Gemeindeerlass festgelegt werden.
-Die Leiter von Gruppenunterkünften für Minderjährige (ACM) müssen sich vor dem Baden in der Rettungsstation melden.
Im bewachten Badebereich :
– das Fahren von motorisierten Wasserfahrzeugen sowie die Ausübung von Wasser- und Wassersportaktivitäten (Segeln, Windsurfen, Kanu, Kajak, Surfen, Kitesurfen, Windsurfen, Paddeln usw.) sind untersagt.
Die Verwendung von Strandgeräten, die zum Baden dazugehören, wie z. B. Luftmatratzen, ist im bewachten Badebereich jedoch erlaubt.
– das Angeln an der Oberfläche und das Unterwasserangeln sind verboten.
Im bewachten Badebereich sowie am Strand müssen die Nutzer den Anordnungen der Rettungsschwimmer, die mit der Überwachung beauftragt sind, Folge leisten.
Am Strand von Barneville wird eine Fahrrinne zum Meer eingerichtet, die durch Bojen mit konischer Form an Steuerbord und zylindrischer Form an Backbord gekennzeichnet ist. Diese Fahrrinne ist Segel- und Motorschiffen sowie motorisierten und nicht motorisierten Sport- und Freizeitbooten und -geräten vorbehalten.
Am Strand von Barneville ist das Baden verboten:
– In der Fahrrinne zum Meer sind das Baden, die Verwendung von Geräten, die dem Baden dienen, das Angeln und das Unterwasserfischen verboten.
Im Küstenstreifen von 300 Metern ist die Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mehr als 5 Knoten von allen Gebäuden, Booten oder Geräten zu jeder Zeit des Jahres verboten, gemäß dem Erlass Nr. 08/92 des Seepräfekten
– im Bereich der temporären Gefahrenzonen, die mit den unten stehenden Schildern gekennzeichnet sind. Außerhalb des abgegrenzten und überwachten Badebereichs und der verbotenen Zonen badet die Öffentlichkeit auf eigene Gefahr.
Strand ohne Tabak.
-Das Rauchen ist am Strand von Barneville verboten.

Hunde und andere Tiere sind vom 1. Juli bis 31. August am Strand verboten

Es ist verboten:
– am Strand Spiele zu spielen, die Dritte und insbesondere Kinder stören oder gefährden können (Werfen von Steinen oder anderen Geschossen) ;
– papier, Müll, Glasscherben oder andere harte Körper, die den Strand verunreinigen oder den Nutzern Verletzungen zufügen können, an den Strand zu werfen oder dort liegen zu lassen. Die Nutzer sind verpflichtet, die dafür vorgesehenen Mülleimer und Körbe zu benutzen.

-Das Fahren mit Fahrrädern, Mopeds, Autos oder anderen Transportmitteln ist am Strand verboten, außer für Rettungsfahrzeuge

-Das Hausieren und der Verkauf von Lebensmitteln oder Gegenständen sind verboten, es sei denn, der Bürgermeister von Barneville-Carteret erteilt eine Ausnahmegenehmigung.“

-Die Überwachung der für das Baden vorgesehenen Bereiche wird im Juli und August gewährleistet.
Die Überwachung ist täglich von llH00 bis 19H00 gewährleistet, Wenn die Flamme eingeholt wird, ist das Baden unbeaufsichtigt

STÄNDIGER GEMEINDERATSBESCHLUSS NR. 114 2022/N°T 96.18P

Labels und Auszeichnung

  • Pavillon Bleu
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50270 BARNEVILLE-CARTERET

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