Plage de Saint-Jean-de-la-Rivière
-In der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 31. August jeden Jahres, von 7 bis 19 Uhr, ist der Zugang zu den Stränden der Küste in der Gemeinde, die zwischen der Rue de la Corderie und der Rue Marquand in Richtung St. Georges la rivière liegen, für Spaziergänge und Reitveranstaltungen verboten.
-Für denselben Zeitraum und dieselben Uhrzeiten ist an der Küste der Gemeinde auch der Zugang für Hunderassen verboten.
-Die Gendarmerie von Barneville Carteret und der Bürgermeister sind für die Ausführung des vorliegenden Erlasses verantwortlich.
DAUERVERORDNUNG NR. 2024/29