Der Strand von Quéry und der Anse de Landemer, rahmen die Pointe du Landemer ein und eignen sich hervorragend zum Entspannen und Baden.
„Damit die Sicherheit der Strandbesucher während der Sommersaison, d. h. vom 1. Juli bis zum 30. September, gewährleistet ist: – Es ist verboten, mit Haken versehene Grundleinen und gespannte Netze an den Stränden auszulegen; – Das Herumlaufen von Tieren ist verboten, sie müssen an der Leine gehalten werden. – Das Baden ist unbeaufsichtigt und erfolgt auf eigene Gefahr. – Am Strand von Landemer ist das Baden in dem Bereich verboten, der der Association des Usagers de Landemer zur Verfügung gestellt wurde und dessen Grenzen durch gelbe Bojen markiert sind.